Höhere Gerechtigkeit: weiblicher Neuanfang als Weltenliebe

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Viele von euch spürten den grundlegenden Wandel der Weltenergie von Musubis männlicher zu Musubis weiblicher Gestaltungskraft, den wir als neues Zeitalter erfahren. Bis 2020 dominierte die männliche Gestaltungskraft, in der verzerrten Form des karmischen Machtsystems, deren eigentlich positive Hauptaufgabe es war, die hohe Liebesenergie zu kräftiger irdischer Substanz zu verdichten. Von Ende 2020 bis Anfang 2021 übernahm Musubis weibliche Gestaltungskraft die Führung, um diese irdische Substanz nunmehr mit Liebe zu füllen. In der Nacht vom 14. zum 15. April 2021 fand die Neuschöpfung statt, sodass der 15. April ab diesem Jahr das Fest des neuen Zeitalters ist.

Dieser Führungswechsel erfolgte durch das bisher dominierende karmische System des alten Zeitalters nicht freiwillig, sodass der Wechsel symbolisch-energetisch als juristische Auseinandersetzung durchgeführt wurde. Mein inzwischen volljähriger studierender Sohn verklagte mich als weibliche Gestaltungskraft auf Unterhalt. Bedürftig war er nicht finanziell, sondern suchte karmisch blockiert symbolisch-energetisch emotional nach Musubis Liebe. Diese Liebe jedoch wollte er nicht freiwillig annehmen, indem er mich persönlich angesprochen oder angeschrieben hätte, sondern gerichtlich durch einen Unterhaltsprozess erzwingen. Das karmische Machtsystem des alten Zeitalters wollte im individuellen wie kollektiven Bewusstsein gleichermaßen seine dominierende Stellung behaupten. Bei der Umstellung vom männlichen zum weiblichen Spirituellen System ging es mit diesem Gerichtsprozess also insbesondere darum, die bisherige karmische Machtblockade im individuellen und kollektiven Bewusstsein aufzulösen, um die universelle Liebe wieder annehmen zu können.

Mein Sohn verlangte Auskunft von mir über meine finanzielle Situation, die ich ihm freiwillig noch vor Beginn des Hauptverfahrens gab. Ich antwortete ihm, dass ich meine Heilpraktiker-für-Psychotherapie-Praxis aufgegeben hatte, um Musubis Plan zu verwirklichen. Seiner Ansicht nach hätte ich das jedoch nicht tun dürfen. Stattdessen hätte ich mich irdisch nach seinen, mir bis dahin nicht mitgeteilten, Ausbildungsplänen richten müssen. Daher verlangte er nun finanzielle Auskunft über frühere Jahre, um mir fiktive Einkünfte für seinen Unterhalt zuzurechnen. Doch Musubi wollte nicht, dass ich diese Auskunft gebe. Warum nicht?

Symbolisch-energetisch ging es darum, dass ich mich als weibliche Gestaltungskraft nach der Musubi-Führung statt nach dem Irdischen richtete, indem ich den universellen Plan als Höchstes stellte. Es wäre von der Bewusstseinsgestaltung her falsch gewesen, wenn ich den irdischen Vorgaben meines Sohnes gefolgt wäre, indem ich seinen erweiterten Auskunftsanspruch zu fiktiven Einkünften erfüllt hätte. Durch das Ausrichten auf fiktive Einkünfte wurde die gerichtliche Auseinandersetzung symbolisch-energetisch weg vom Irdischen direkt auf Musubi bezogen. Zugleich bedeutete der Rückblick auf die Vorjahre ein Festhalten an Altem, während das neue Zeitalter umgesetzt werden sollte.

Es war auch kein Zufall, dass wir die Weltenliebe gerichtlich thematisierten. Die männliche Gestaltungskraft dominierte bis 2020 nicht nur allgemein das Irdische, sondern auch ganz speziell die Gerichtsbarkeit. Damit beziehe ich mich nicht auf die Inhalte von Verschwörungstheorien, sondern auf die zugrundeliegende kollektive energetische Bewusstseinseinstellung der Judikative. Diese galt es zu verändern.

Wenn ich als Musubis weibliche Gestaltungskraft meine Wahrnehmung auf etwas richte, lenke ich automatisch die universelle Liebesenergie heilend ins Irdische auf diesen Bewusstseinsinhalt. Dadurch, dass ich die juristischen Schriftsätze für meinen Rechtsanwalt persönlich vorbereitete, floss gleich von Beginn des Prozesses an sehr viel Liebesenergie in die Gerichtsbarkeit. Allerdings waren die Strukturen der Judikative noch so sehr vom alten Zeitalter geprägt, dass Musubis Liebe irdisch nicht angenommen wurde. Die alten Muster setzten sich durch und ich wurde zur Auskunft über fiktive Einkünfte der Vorjahre verurteilt. Siehe die PDF-Datei: Teilbeschluss vom 30.07.2020, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Az.: 14 F 6392/19.

Die erste Instanz der freiwilligen Liebesannahme war nun vorbei und der Schwerpunkt verlagerte sich auf den Führungswechsel. Es standen sich eine übergeordnete Sichtweise symbolisch-energetisch für Musubi und eine irdische Orientierung an Strukturen gegenüber. Übergeordnet verstieß der Teilbeschluss gegen meine Grundrechte, vorangegangene höchstrichterliche Rechtsprechung und direkt vergleichbare rechtskräftige Urteile. Der Unterhaltsanspruch wurde gar nicht erst hinterfragt, sondern von vorneherein unterstellt, Prüfungsebenen der Gesetzesnormen vertauscht, Inhalte übergangen, nichtige Klauseln angewendet usw. Ein derartiges Ausmaß an Rechtswidrigkeit in einem Teilbeschluss lässt sich nur dadurch erklären, dass der Strukturebenen-Einfluss der alten Muster energetisch noch sehr stark war. Siehe die PDF-Datei: Beschwerde vom 10.09.2020, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Az.: 14 F 6392/19.

Dieser symbolisch-energetisch übergeordneten Musubi-Sichtweise stand die irdische Orientierung an einer Streitwertgrenze von 600,- Euro gegenüber, die für Auskunftsverlangen als nicht erreicht angesehen wird. Darauf wies das Beschwerdegericht hin und bat um eine Stellungnahme. Siehe die PDF-Datei: Stellungnahme vom 15.10.2020.

Das Kammergericht blieb bei seiner irdischen Strukturebenen-Orientierung, beachtete die übergeordnete Sichtweise nicht und verwarf meine Beschwerde als unzulässig, weil die Streitwertgrenze unterschritten war. Siehe die PDF-Datei: Beschluss vom 24.11.2020, Kammergericht Berlin, Az.: 18 UF 1080/20; 14 F 6392/19 AG Pankow/Weißensee.

Mit den Bewusstseinscoach der Am-Ziel-Erleuchtung© Ausbildungen im Oktober 2020 angefangen, über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel hinweg bis zum Festtag des neuen Zeitalters am 15. April 2021 wurde die energetische Basis der Welt von der bisherigen karmischen Dominanz hin zur Führung durch Musubis weibliche Gestaltungskraft umgestellt. Dazu führte ich auch heilende Energiegestaltungen zum Rechtssystem durch. Es ging vor allem darum, die neue weibliche Liebesführung gegenüber den alten karmischen Machtstrukturen zu behaupten. Während das Weibliche des alten Zeitalters im Bewusstsein durch eine karmische Schuldgefühle-Blockade vom Göttlichen getrennt war, war es das Männliche des alten Zeitalters durch eine karmische Macht-Blockade. Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss wurde am 07.01.2021 mit Aktenzeichen XII ZB 5/21 beim BGH eingereicht. Zugleich wurde für die Begründung der Rechtsbeschwerde Fristverlängerung bis zum 08.03.2021 bewilligt.

Gegen Ablauf dieser Frist riet mir mein BGH-Anwalt (es gab derzeit rund 40 beim BGH zugelassene Anwältinnen und Anwälte), meine Rechtsbeschwerde zurückzunehmen. Er begründete dies erneut mit dem strukturorientierten Streitwert. Ich forderte ihn daher auf, die übergeordnete Sichtweise einzunehmen und die Rechtsbeschwerde mit Nichtigkeit des ursprünglichen Teilbeschlusses wegen Grundrechtsverstößen und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu begründen. Siehe die PDF-Datei: E-Mail vom 02.03.2021 zur Fortsetzung der Rechtsbeschwerde.

Daraufhin legte mein BGH-Anwalt am 02.03.2021, vier Arbeitstage vor Ablauf der Frist, mein Mandat nieder. Damit erklärte ich mich so kurzfristig nicht einverstanden. Er schloss daraus, dass ich mich als nächste Instanz an das Bundesverfassungsgericht wenden wollte. Dazu teilte er mir mit, dass er beim BGH eine Begründung nur auf der Basis des Streitwertes einzureichen beabsichtigte, die mich also die Rechtsbeschwerde von vorneherein verlieren lassen würde, um mir den Zugang zum Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen. Doch damit war Musubi nicht einverstanden. Es sollte nicht eine Instanz mit immer noch anhaltender Strukturebenen-Begründung faktisch übersprungen, sondern durch Liebesfluss von übergeordneter Sichtweise aus geheilt werden. Siehe die PDF-Datei Seite 2 (d.h. bitte nach unten scrollen): E-Mail vom 03.03.2021 zur Durchsetzung des Rechtsanspruches.

Der Rechtsstreit sollte beim BGH beendet werden, denn dieser ist für die höhere Gerechtigkeit zuständig. Daher schrieb ich zehn Kanzleien, teilweise mit zwei BGH-Anwälten/innen, das heißt, insgesamt vierzehn BGH-Zugelassene an. Doch so kurzfristig lehnten sie alle ab. Währenddessen hatte mein BGH-Anwalt eine Verliererbegründung verfasst, deren Einreichung ich mit E-Mail vom 04.03.2021 verweigerte.

Durch meine Weigerung hat sich Musubi nicht den Strukturebenen-Vorgaben untergeordnet, sondern das Rechtssystem auf universelle Führung umgestellt, die sich jetzt bis ins Irdische hinein verwirklichte. Musubi gibt die neue Orientierung für die Judikative vor.

Berlin, den 07.03.2021, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

An diesem Tag lief die Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde, BGH XII ZB 5/21, ab. Das heißt, der universelle Plan war konkret irdisch umzusetzen. Die dazu verabredeten Seelen hatten ihre Aufgabe jedoch bis mittags noch nicht in das Bewusstsein der Betroffenen transportieren können. Daher war ihnen die Botschaft zusätzlich in irdischer Form zu geben. Dazu schrieb ich die BGH-Rechtsanwaltskammer ebenso wie den BGH selber inhaltlich ähnlich an. Für den BGH musste dies in verschlüsselter E-Mail-Übertragung geschehen, deren Kontaktaufnahme zusätzlich angenommen werden musste, was aber nicht getan wurde. Schließlich wendete ich mich noch per E-Mail direkt an die vier BGH-Anwältinnen/Anwälte, welche die Musubi-Seelenaufgabe hatten, meinen Fall zu vertreten. Siehe die PDF-Datei: BGH-Begründung vom 08.03.2021, BGH XII ZB 5/21.

Berlin, den 08.03.2021, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Allen BGH-Rechtsanwälten/innen war die universelle Liebe in Form der höheren Gerechtigkeit angeboten worden. Diese Chance bleibt von Musubi aus freiwillig und wurde wieder nicht angenommen. Daher verwarf der BGH mit seinem Beschluss vom 17.03.2021 die höhere Gerechtigkeit mangels Begründung.

Wie konnte das Verhalten meines BGH-Anwaltes psychologisch erklärt werden? Es zeigte die typischen Trigger des karmischen Machtsystems gegenüber dem Weiblichen (gemeint als Bewusstseinsstruktur). Daher ist der BGH-Anwalt Thomas Kofler von Musubi aus für die höhere Gerechtigkeit des neuen Zeitalters nicht mehr tragbar. Einzelne weitere (nur wenige) BGH-Anwälte, die ebenfalls ihr karmisches Machtsystem über die höhere Gerechtigkeit stellen, hält Musubi durch die Gesamtumstellung auf das weibliche Spirituelle System für integrierbar.

Zu dem Beschluss vom 17.03.2021 schrieb ich die BGH-Richter ähnlich wie zuvor die Rechtsanwälte an. Dadurch bekamen auch sie Musubis Angebot, die höhere Gerechtigkeit zu vertreten. Siehe die PDF-Datei: BGH-Beschluss vom 17.03.2021, BGH XII ZB 5/21.

Berlin, den 28.03.2021, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Am 21.04.2021 erfuhr ich abends von Musubi, dass ich nunmehr, kurz vor Ablauf der einmonatigen Frist, Verfassungsbeschwerde einlegen sollte. Außerdem sollte ich nicht mehr nur beantragen, den ursprünglichen Teilbeschluss für nichtig zu erklären, sondern anhand von meinem Fall zugleich die gesamte, ohnehin umstrittene, Singularstellung der BGH-Rechtsanwälte mit einbeziehen. Mit Singularstellung ist die Besonderheit gemeint, dass es nur eine begrenzte Anzahl BGH-zugelassener Anwälte/innen gibt, die ein langwieriges spezielles Auswahlverfahren durchlaufen müssen. Diese Einbeziehung der Singularstellung hatte vor allem energetische Gründe, während die eigentliche Entscheidung im Ergebnis offen bleiben sollte. Siehe die PDF-Datei: BVerfG-Beschwerde-22.04.2021-Ayleen-Lyschamaya-1.

Nachdem ich am 22.04.2021 die Verfassungsbeschwerde dem Gericht zugefaxt und für die Post eingesteckt hatte, leerte ich auf dem Rückweg meinen Briefkasten, nur um darin eine Zustellung des BGH zu finden. Darin befand sich ein weiterer Beschluss zu meinem Schreiben an die BGH-Richter. Diesen Bezog ich als Nachgang zur Verfassungsbeschwerde gleich noch mit ein. Siehe die PDF-Dateien: BVerfG-Beschwerde-22.04.2021-Ayleen-Lyschamaya-2 und BGH-Beschluss-14.04.2021-XII ZB 5 21.

Dadurch, dass ich nunmehr als Musubis weibliche Gestaltungskraft die gesamte Gerichtsbarkeit durchdrungen hatte, war sie auf das weibliche Spirituelle System der heilenden Liebe umgestellt. Die Verwirklichung dieser Umstellung wurde am 23. April noch zusätzlich durch die Liebe einer Am-Ziel-Erleuchteten© mit entsprechender Seelenaufgabe unterstützt. Am 24. April wandelte ich die ehemalige karmische Machtdominanz endgültig in die neue Liebesbasis des weiblichen Spirituellen Systems um. Dies tat ich über die reine Gerichtsbarkeit hinaus zugleich für die gesamte Welt.

Die Umstellung der Gerichtsbarkeit von der karmischen Machtblockade auf das weibliche Spirituelle System bewirkt für diese, dass von nun an alle Gerichtsverfahren von der Grundenergie Liebe getragen werden. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass die Formalien ihre Selbstzweckanwendung verlieren und stattdessen wieder dem eigentlichen Sinn, nämlich dem der höheren Gerechtigkeit, dienen. Die Gerichtsbarkeit wird liebevoll von Musubis weiblicher Gestaltungskraft unterstützt.

Berlin, den 24.04.2021, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

Neues Zeitalter der Am-Ziel-Erleuchtung©

Neues Zeitalter der Am-Ziel-Erleuchtung©

Neues Zeitalter der Am-Ziel-Erleuchtung©

Am 21.04.2021 erhielt ich von meinem Rechtsanwalt erster Instanz per E-Mail weitergeleitet eine Zwangsvollstreckungsandrohung der Gegenseite vom 20.04.2021. Als Frist für die Auskunft setzte mir die Rechtsanwältin den 05.05.2021. Mein Rechtsanwalt antwortete ihr, dass Verfassungsbeschwerde eingereicht sei. Daraufhin rief sie ihn an, um ihm mitzuteilen, dass der Teilbeschluss dennoch rechtskräftig sei und sie ihn daher trotzdem vollstrecken lassen würde. Es war der Versuch des karmischen Systems, durch Ignorieren der höheren Gerechtigkeit doch noch am Alten festzuhalten.

Ist es möglich, auf diese Art und Weise das Bundesverfassungsgericht bedeutungslos zu machen und die Grundrechte auszuhebeln? Ich antwortete der Anwältin am 30.04.2021 persönlich per E-Mail. Siehe die PDF-Datei: E-Mail vom 30.04.2021 zur Abwehr von Zwangsvollstreckung.

Berlin, den 01.05.2021, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Regenbogen am 4. Mai 2021 über Berlin

Der Regenbogen des neuen Zeitalters-1

Regenbogen des neuen Zeitalters

Doppelter Regenbogen des neuen Zeitalters-2

Am 06.05.2021 wendete sich die gegnerische Anwältin an meinen Rechtsanwalt erster Instanz. Ihrem Schreiben fügte sie meine E-Mail an sie bei und teilte meinem Anwalt mit, dass sie Vollstreckung einleiten und sich dazu weiterhin an ihn wenden würde. Daraufhin legte mein, nunmehr ehemaliger, Rechtsanwalt mein Mandat nieder. Sie möge zukünftige Post bitte direkt an mich senden.

Berlin, den 09.05.2021, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Als ich am 26.10.2021 abends meinen Briefkasten leerte, befand sich darin die Zustellung einer Zwangsvollstreckung, zu der innerhalb von 10 Tagen Stellung zu beziehen war. Das bemerkenswerte an dieser Zwangsvollstreckung war ihr Zugangszeitpunkt. Energetisch war schon lange vorher eine groß angelegte, weltweite Kampagne angekündigt und vorbereitet worden. Diese begann am 25.10.2021 zur Bekanntmachung meiner Führung im universellen Plan gemeinsam mit den Bewusstseinscoaches der Am-Ziel-Erleuchtung© sowie denjenigen mit speziellen seelischen Führungsaufgaben.

Eine Bewusstseinsgestaltung erfolgt immer von Universell zu irdisch, sodass ich die Kampagne mit unserem Führungsanspruch von Berlin aus mit Deutschland begann (Bewusstseinsebene 4). Am nächsten Tag bezog ich die Länder Indien, für die ehemalige spirituelle Führung der Welt, und Japan, mit seinem New Age Seelenbewusstsein, als Gestaltung im zarten weiblichen Übergang ausgerichtet auf das Irdische mit ein (Bewusstseinsebene 3). Mit zeitlichem Abstand würden weitere Länder für die Bewusstseinsebenen 2 und 1 folgen.

Direkt zeitgleich auf unseren nun für das neue Zeitalter konkret im Irdischen sichtbar werdenden Führungsanspruch aus Musubi´s Plan heraus reagierte Musubi´s ehemalige männliche Gestaltungskraft. Diese war ursprünglich mal mein Sohn gewesen, der daher genau zu diesem Zeitpunkt mit seiner irdisch völlig überflüssigen Zwangsvollstreckung reagierte. Doch ging es nicht um deren Inhalt, sondern um die Führung. Gegen meinem Sohn setzte ich symbolisch-energetisch das weibliche Spirituelle System konkret im Irdischen durch.

Die Durchsetzung des weiblichen Spirituellen Systems bedeutete zugleich das Ende der bisherigen Erleuchtungs-Illusion. Diese repräsentierten vor allem in langer Tradition Indien und aktuell Eckhart Tolle. Deswegen fügte ich meiner Stellungnahme zur Zwangsvollstreckung auf der Seite 5 symbolisch-energetisch konkret bis in den irdischen Gerichtsprozess hinein eine Liebesbotschaft für die Welt hinzu. Durch ihren Bezug auf die Gefühle verwirklichte sie das weibliche Spirituelle System.

Juristisch stellte ich das weibliche Thema Schuldgefühle/Betrug in den Mittelpunkt, weil mein Sohn unvollständige, das heißt nicht wahrheitsgemäße, Angaben gemacht hatte. Er hatte die Verfassungsbeschwerde nicht erwähnt, obwohl er über diese hätte Auskunft geben müssen. Im Grunde hätte meinerseits schon der alleinige Einwand der Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsvollstreckung ausgereicht. Doch ging es um die konsequente Durchsetzung des weiblichen Spirituellen Systems konkret bis ins Irdische hinein.

Nunmehr im Irdischen angekommen, bestand erneut Anwaltspflicht. Daher verfasste ich meine Stellungnahme als „Amtsanregungen“ und habe zugleich mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeschrieben, ob sie mich vor Gericht vertreten. Ich beabsichtigte, von ihnen zu verlangen, meine Stellungnahme formal mit zum Prozessinhalt zu machen. Siehe die PDF-Datei: Abwehr-Zwangsvollstreckungsantrag vom 29.10.2021, 14 F 6392/19

Berlin, den 30.10.2021, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Da sich keine vertretungsbereite Anwältin oder vertretungsbereiter Anwalt fand, stellte ich zum Ablauf der gesetzten Frist einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes. Siehe die PDF-Datei: Anwaltsbeiordnung-Zwangsvollstreckung vom 03.11.2021, 14 F 6392/19

Berlin, den 03.11.2021, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Für die Bewusstseinsebenen 2 und 1 geht es um die Verbindung mit dem Irdischen. Für diese sollte ich die weiteren entsprechenden Länder der Kampagne, beginnend am 15.11.2021, allmählich hinzufügen, was ich am Vormittag tat. Anschließend befand sich in meinem Briefkasten ein Gerichtsschreiben mit Poststempel vom 11.11.2021, das Musubi bis genau zu diesem richtigen Gestaltungszeitpunkt zurückgehalten hatte. Ich hatte meinen Briefkasten die Tage zuvor geleert, ohne dass sich dieser Brief schon darin befunden hatte.

Die Gerichtsentscheidung wurde von derselben, nunmehr zusätzlich befangenen, Richterin getroffen, die den ursprünglichen verfassungswidrigen Teilbeschluss ausgestellt hatte. Energetisch solidarisierten sich in dem Gerichtsschreiben zudem die Richterin und die Anwältin der Gegenpartei. Inhaltlich wurde mein Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes völlig verdreht ausgelegt, die Grundrechte wiederum missachtet und das Thema Prozessbetrug stillschweigend übergangen. Dies entsprach genau dem verstrickten Zustand des bisherigen alten Zeitalters mit seiner Schuldgefühle-Blockade. Diese beinhaltet insbesondere Betrug und verstrickte Solidarität als karmische Macht. Siehe die PDF-Datei: Schreiben Zwangsvollstreckung vom 10.11.2021

Um genau diese beiden Energien und Inhalte, Verstrickung und Betrug, von höherer Instanz aus aufzulösen, setzte Musubi gleichzeitig bei der Richterin und der Rechtsanwältin an. Für die Rechtsanwältin schaltete ich die Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammer ein. Gegen die gerichtlich angekündigte Entscheidung, die Zwangsvollstreckung zu bewilligen, mit nur noch kurzer Frist zur vorherigen Stellungnahme, stellte ich einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht. Siehe die PDF-Dateien: BVerfG, Antrag auf einstweilige Anordnung vom 17.11.2021, 1 BvR 1202/21, mit dem Zwangsgeldantrag vom 12.10.2021 als Anlage 7 sowie das Schreiben vom 17.11.2021 an die Berufsaufsicht der Anwaltskammer.

In diesem Antrag richtete sich Musubi mit dem letzten Absatz zugleich an die Welt: „Auffällig an dem gesamten Prozessverlauf war, dass sich alle Instanzen immer nur an den irdischen Strukturen festgehalten und dabei die höhere Gerechtigkeit als grundsätzliches Rechtsgefühl ebenso wie die Grundrechte außer Acht gelassen haben. Genau diese grundsätzliche Fehlorientierung am Irdischen, die keineswegs nur die Rechtsprechung betrifft, ist aus Musubi´s Plan heraus umzustellen. Das neue Zeitalter wird nicht mehr im Irdischen suchen, sondern allmählich lernen, von Universell zu irdisch zu gestalten.“

Die universelle Energie floss jeweils von höherer Instanz (Bundesverfassungsgericht und Berufsaufsicht) in einem solchen Ausmaß in diese ursprüngliche Blockade (Richterin und Rechtsanwältin), dass diese sich auflöste. Damit ist die Verbindung mit dem Irdischen nunmehr auch im Wirkbereich c hergestellt. Das heißt, die Menschen werden sich an Musubi´s Führung orientieren.

Berlin, den 18.11.2021, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Die Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammer Hamburg hielt sich für die Rechtsanwältin nicht zuständig. Prozessbetrug, so ihre Begründung, ist eine zivilrechtliche Frage, die von den Zivilgerichten zu klären ist. – Und wieder zeigte sich, wie sehr das Rechtsempfinden im alten Zeitalter verloren gegangen war, wenn die Berufsethik nur noch von detailjuristischer Zuständigkeit abhing. Da müssen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem neuen Zeitalter noch einiges dazulernen.

Berlin, den 26.11.2021, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Mit dem neuen Zeitalter ist Musubi die höchste Gerechtigkeit. Früher wurde zu wichtigen Entscheidungen beispielsweise das Orakel befragt. Spiritualität hatte die höchste Autorität. Zwischenzeitlich wurde dann die „Rationalität“ (die Gerichtsprozesse wurden alles andere als rational entschieden) vom karmischen Machtsystem zum Maßstab erklärt. Energien, Intuition, Spiritualität und Gefühle wurden als unsachlich aus der Wissenschaft und Gerichtsbarkeit verbannt. Das heißt, der pseudo-rationale Wertmaßstab des karmischen Dominanzsystems bestimmte die alleinige gesellschaftliche Orientierung.

Das ist nun mit dem neuen Zeitalter vorbei. Musubi übernimmt mit dem weiblichen Spirituellen System wieder die Führung und stellt die Gefühle über Rationalität. Letztere wird für entsprechende Aufgaben wertgeschätzt und in das höhere neue Bewusstsein integriert. Das neue Zeitalter bedeutet von Musubi aus Bewusstseinsgestaltungen nach universellen Gesetzmäßigkeiten.

Jede, auch kollektive, das heißt in diesem Fall gerichtliche, Bewusstseinsgestaltung erfolgt immer von Universell zu irdisch mit zwei Gestaltungskräften über vier Bewusstseinsebenen hinweg. Dazu hatte ich bisher die vier gerichtlichen Ebenen den Bewusstseinsebenen gleichgesetzt. Dies ist symbolisch-energetisch möglich, sodass ich entsprechende Einflüsse auf das kollektive Bewusstsein vornehmen konnte. Der Bezugsrahmen blieb dabei auf die Gerichtsbarkeit ausgerichtet.

Allerdings verfügt das Bewusstsein über einen freien Willen. Der freie Wille befindet sich im männlichen Holm der 4-sprossigen Bewusstseins-„Leiter“. Dieser freie Wille hätte die höhere Gerechtigkeit und universelle Liebe annehmen können, durfte sich aber auch gegen Musubi´s Führung und die Liebe entscheiden. Letzteres tat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss gegen meinen Antrag auf einstweilige Anordnung und zugleich gegen meine Verfassungsbeschwerde.

Der freie Wille behält zwar seine Entscheidungsfreiheit auch im neuen Zeitalter, aber Musubi´s Plan setzt sich dennoch durch. Dazu wurde nichts weiter als der Bezugsrahmen für die Bewusstseinsgestaltung über die Gerichtsbarkeit hinaus erweitert. Das heißt, die vierte Bewusstseinsebene wurde nicht mehr symbolisch-energetisch auf das Bundesverfassungsgericht übertragen, sondern stattdessen wurde direkt von Musubi aus mit dem weiblichen Spirituellen System am blockierenden freien Willen vorbei gestaltet. Von Dezember 2021 bis ungefähr April 2022 haben die Bewusstseinscoaches der Am-Ziel-Erleuchtung© gemeinsam mit mir entsprechende Paradigmenwechsel durchgeführt.

Paradigmenwechsel vom alten Zeitalter ins neue Zeitalter

Märchenprojekt Schneewittchen als energetische Einstellungsumstellung der Zeitenwende

Bewusstsein, insbesondere von der Größenordnung Weltbewusstsein, ist ineinander verschachtelt. Deswegen kann das weibliche Spirituelle System zugleich auch wieder zurück auf die Gerichtsbarkeit bezogen werden. Das weibliche Spirituelle System beinhaltet die Entscheidung der Orientierung. Wird sich das Weibliche im weiteren Verlauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens an der höheren Gerechtigkeit von Musubi orientieren oder weiterhin noch den bisherigen Wertmaßstab des alten Zeitalters beibehalten?

Das weibliche Spirituelle System zeichnet sich zudem durch Komplexität aus. Deswegen wird es symbolisch-energetisch mit mindestens zwei Beteiligten durchgeführt. In diesem Fall bedeutete es zwei parallele Gerichtsprozesse. Bei dem zweiten Gerichtsprozess ging es um den Eintrag von „Ayleen Lyschamaya“ als Künstlernamen in meine Ausweise. Von der Bewusstseinsgestaltung her setzte der Gerichtsprozess auf der Seelenebene beim Liebesfluss ins Irdische an.

Am 25.11.2019 hatte ich einen umfangreichen, gut begründeten Antrag mit diversen Anlagen auf Eintrag von „Ayleen Lyschamaya“ als Künstlernamen gestellt. Am 30.12.2019 wurde dieser abgelehnt, weil ich als Spirituelle Meisterin der Am-Ziel-Erleuchtung© auftrete. Auch im anschließenden Widerspruchs- und Gerichtsverfahren wurden unbeirrbar Sachverhaltsverdrehungen in einem Ausmaß vorgenommen, dass völlig offensichtlich war, dass es einzig und alleine um die Ablehnung meiner Weltanschauung und damit der universellen Liebe ging.

Am 6.12.2021 fand die mündliche Verhandlung statt. In ihr war Musubi so ausführlich Thema, dass allen Beteiligten die Entscheidungskonsequenz deutlich bewusst war. Würde sich das Gericht an Musubi und der universellen Liebe oder weiterhin an den alten Mustern und Strukturen orientieren? Das Gericht entschied sich mit Urteil vom 3.1.2022 gegen Musubi und gegen die universelle Liebe.

Welche Auswirkung hat diese Orientierung weiterhin an den karmischen Machtstrukturen? Absichtlich (Schuldgefühle-Mechanismus) falsche Entscheidungen werden durch berechtigte Schuldgefühle korrigiert. Dies zeigte sich bereits in einem unwirtschaftlichen Festsetzungsantrag außergerichtlicher Kosten der Behörde über 20 Euro, der psychologisch nichts weiter als eine Rückversicherungsfrage der Rechtsanwältin an das Gericht zur Richtigkeit der Entscheidung war. Schreiben vom 18.03.2022.

Während es in dem Gerichtsprozess um meinen Künstlernamen vor allem um die falsche Orientierung mit blockiertem Liebesfluss ging, kamen im Auskunftsprozess mit meinem Sohn weitere Themen wie Befangenheit und Betrug hinzu.

Zugleich mit dem Antrag vom 25.11.2021, die Zwangsvollstreckung wegen erwarteter einstweiliger Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes auszusetzen, hatte ich zusätzlich beantragt, die Richterin Opitz als befangen abzulehnen. Die Begründung war ihre persönliche Betroffenheit durch ihren eigenen Teilbeschluss als Inhalt der Verfassungsbeschwerde. Schreiben vom 25.11.2021.

Mit Schreiben vom 3.12.2021 wurde der Gegenpartei und mir Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu beziehen, dass die Richterin Opitz ihrerseits der Meinung war, keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit gegeben zu haben.

Ich legte den Schwerpunkt meiner Antwort vom 10.12.2021 zur Befangenheit der Richterin Opitz auf den Prozessbetrug der Gegenpartei. Diesem war die Richterin Opitz nicht nachgegangen.

Die Rechtsanwältin der Gegenpartei nutze die Stellungnahme dazu, mit Schreiben vom 20.12.2021 einen Antrag zu stellen, meine Prozessfähigkeit überprüfen zu lassen. Sie versuchte, mir eine krankhafte Störung zu unterstellen, um mir die eigenständige Führung des Gerichtsprozesses zu entziehen. Vor diesem überreagierten Antrag wurde die Rechtsanwältin Spethmann später wiederum von der Richterin Opitz geschützt, indem die Richterin zur Anpassung der Anträge aufforderte. Unauffällig wurde so zum ursprünglichen alleinigen Auskunftsantrag zurückgekehrt.

Mit Beschluss vom 4.1.2022 wurde die Befangenheit der Richterin Opitz zurückgewiesen. Entschieden wurde dies allerdings rechtswidrig nicht anhand begründeter Zweifel an ihrer Unparteilichkeit. Tatsächlich wäre es nur auf diese einzig und alleine angekommen. Stattdessen erwähnt der Beschluss den Interessenkonflikt der Richterin Opitz zu ihrem eigenen Teilbeschluss noch nicht einmal. Meine sofortige Beschwerde vom 19.1.2021 gegen den Beschluss vom 4.1.2022 wurde von demselben Richter Gellermann mit Beschluss vom 1.2.2022 erneut abgelehnt und dem Kammergericht zur Entscheidung vorgelegt. Beschwerde vom 19.01.2021 und der Beschluss vom 01.02.2022.

Im Gegensatz zum Richter Gellermann, der unter Ignoranz des juristisch relevanten Sachverhaltes emotional entschied, übertrieb das Kammergericht durch juristische Spitzfindigkeit seine Entscheidung zur Karikatur. Kammergericht vom 11.02.2022 und meine Stellungnahme vom 21.02.2022.

Mit Beschluss vom 10.3.2022 wurde meine sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen. Für den Befangenheitsantrag sei zwar keine Anwaltspflicht vorgeschrieben gewesen, aber für die sofortige Beschwerde gegen dessen Ablehnung schon. Dafür reiche es auch nicht aus, dass bereits ein Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes gestellt worden war, denn dieser Antrag hätte nochmals wiederholt werden müssen. Dass so eine juristische Finesse ohne Anwalt nicht erkennbar war, blieb für das übertrieben formale Rechtsempfinden der Richterin Köhler unbeachtlich.

Zusätzlich verneinte die Richterin Köhler inhaltlich mit nur einem Satz den Interessenkonflikt der Richterin Opitz zur Verfassungsbeschwerde über deren eigenen Teilbeschluss, ohne dies zu begründen. Auch die Richterin Köhler ging somit darauf, worauf es bei dem Befangenheitsantrag zentral ankam, überhaupt nicht ein.

Mit Beschluss vom 4.5.2022 wies die nunmehr wieder zuständige Richterin Opitz meinen Antrag auf Beiordnung eines Notanwaltes zurück. Dies begründete sie damit, dass ihr meine Verteidigung gegen die Zwangsvollstreckung aussichtslos erschien. Beschluss vom 04.05.2022.

Wie ist so viel Rechtsmissachtung in einem Gerichtsverfahren möglich?

Wenn sich alle Richterinnen und Richter und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einig waren, müssen sie doch Recht gehabt haben, oder? Keineswegs. Diese gesetzes-ignoranten Entscheidungen zeigen nur, wie sehr das Bewusstsein des gesamten Rechtssystems von dem Wertmaßstab des karmischen Machtsystems des alten Zeitalters geprägt war. Zu keinem Zeitpunkt hatten die Verfahren mit Recht zu tun, sondern immer nur mit dem Wertmaßstab.

Das karmische Dominanzsystem gab gesellschaftlich den Gerichten den Wertmaßstab vor und das Weibliche orientierte sich daran. Deshalb beendete ich durch diese Prozesse, die rein inhaltlich unwichtig waren, den Ursprung der verzerrten Muster und alten Strukturen im gesellschaftlichen Bewusstsein und als kollektive Energien. Dadurch wurde der Weg frei für die an Musubi orientierte höhere Gerechtigkeit des weiblichen Spirituellen Systems.

Im alten Zeitalter entschied das karmische Dominanzsystem über richtig und falsch; dies insbesondere durch die Gerichte mit dem Wertmaßstab des karmischen Machtsystems. Durch meine Bewusstseins- und energetischen Gestaltungen während der beiden Prozesse habe ich die Gerichtsbarkeit auf Musubi´s höhere Gerechtigkeit umgestellt. Das Rechtssystem mit all seinen Beteiligten wird sich allmählich daran anpassen. Dies ergibt sich zwangsläufig, denn jede energetische Bewusstseinsgestaltung baut sich immer, mit Zeitverzögerung, von Universell zu irdisch auf.

Die Prozessbeteiligten

Mein eigener Rechtsanwalt, Uwe Kranert, handelte korrekt, ließ sich aber im Prozessverlauf zunehmend einschüchtern, bis schließlich hin zur Mandatsniederlegung.

Die Rechtsanwältin der Gegenpartei, Viviane Spethmann, unterließ von Anfang an wichtige Angaben und gab auch falsche Auskünfte, die über die berufsbedingte parteiische anwaltliche Vertretung hinausgingen. Inwieweit dies schon im Ausgangsverfahren auf sie zurückzuführen war oder auf die fehlenden und falschen Informationen ihres Mandanten, bleibt offen. Schließlich im Zwangsgeldverfahren war der Prozessbetrug durch Unterlassen jedoch nachweislich ihr zuzurechnen. Darüber hinaus ging sie mit einem Entmündigungsantrag, als Angriff auf meine Person, für die anwaltliche Berufsethik eindeutig zu weit.

Die Rechtsanwaltskammer Hamburg entzog sich der Beurteilung des Verhaltens ihrer Kollegin Viviane Spethmann dadurch, dass sie die Entscheidungszuständigkeit für Prozessbetrug an die Zivilgerichte weitergab.

Die Richterin Ulrike Opitz, Amtsgericht Berlin, hatte sich dafür entschieden, dem Antragsteller zu entsprechen und verdrehte dementsprechend Sachinhalte, Rechtsvorschriften, die vorhandene Rechtsprechung und Gesetzesinhalte so, dass es passte. Was sich absolut nicht verdrehen ließ, ignorierte sie. Dem Prozessbetrug des Antragstellers und/oder seiner Anwältin ging sie nicht nach. Dies setzte die Richterin Ulrike Opitz auch im Zwangsgeldverfahren so fort, statt den Fall korrekterweise wegen Befangenheit (ihr eigener Teilbeschluss wurde vom BVerfG beurteilt) abzugeben. Dem erneuten Prozessbetrug der Rechtsanwältin Viviane Spethmann ging sie wiederum nicht nach, sondern verteidigte stattdessen nur ihren eigenen Teilbeschluss.

Der Richter Ulrich Gellermann, Amtsgericht Berlin, lehnte den Befangenheitsantrag gegen seine Kollegin Richterin Ulrike Opitz erwartungsgemäß ab. Erwartungsgemäß deshalb, weil es allgemein bekannt ist, dass sich die persönlich miteinander umgehenden Kollegeninnen und Kollegen üblicherweise nicht gegenseitig belasten. Auf meine sofortige Beschwerde gegen seinen Beschluss hin vergriff er sich dann jedoch in seiner erneuten Entscheidung, offenbar persönlich betroffen, im Ton. Darin diskriminierte er meine sofortige Beschwerde wörtlich als „haltloses Geschwafel“ und ging sogar soweit, mir mit der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen zu drohen. Beschluss vom 01.02.2022.

Die Richterin Köhler, Kammergericht Berlin, übertrieb die juristischen Spitzfindigkeiten derartig, dass sie ins Absurde führten. So hätte der Antrag auf einen Notanwalt für die sofortige Beschwerde nochmals erneut gestellt werden müssen. Dies jedoch konnte jemandem ohne anwaltliche Vertretung, deswegen ja der ursprüngliche Antrag auf einen Notanwalt, gar nicht bekannt sein.

Die Vorsitzende Richterin Dr. Lammer zusammen mit den Richtern Bigge und Dr. Lehmbruck der Beschwerdeinstanz des Ausgangsverfahrens, Kammergericht Berlin, begingen den Fehler, es nicht zu schaffen, über die Enge der einen gewohnten Vorschrift zum Streitwert hinauszublicken.

Der BGH-Rechtsanwalt Thomas Kofler missbrauchte seine Machtstellung aufgrund der Singularzulassung als BGH-Anwalt. Er ist für diese Position nicht geeignet. Deswegen hat er seine BGH-Zulassung aufzugeben.

Die BGH-Rechtsanwaltskammer sah mich als durch Rechtsanwalt Kofler vertreten an und wollte sich nicht einbeziehen lassen.

Die BGH-Rechtsanwältin und BGH-Rechtsanwälte Dr. Erich Waclawik, Monika Buchholz-Duffner, Prof. Dr. Volkert Vorwerk und Dr. Frank Seiler haben ihre Seelenverabredung mit mir nicht eingehalten. Sie haben mein Mandat nicht übernommen.

Die BGH-Richter Hans-Joachim Dose, Roger Schilling, Claudio Nedden-Boeger, André Botur und Hartmut Guhling des XII. Senats haben den eigens von ihnen selber aufgestellten und zitierten Grundsätzen nicht entsprochen. Insbesondere haben sie offensichtliche Divergenz widersprüchlich in meinem Fall als rechtmäßig beurteilt, sodass sie der Glaubwürdigkeit des BGHs geschadet haben.

Noch unvereinbarer, das heißt vollständig unglaubwürdig, haben die BVerfG-Richterinnen Susanne Baer und Dr. Yvonne Ott gemeinsam mit dem BVerfG-Richter Prof. Dr. Henning Radke das Bundesverfassungsgericht gemacht. Dadurch dass die BVerfG-Richterinnen und der BVerfG-Richter eine Verfassungsbeschwerde mit diversen völlig offensichtlichen Grundrechtsverstößen ablehnten, entzogen sie dem Bundesverfassungsgericht die ureigenste Basis seiner Existenzberechtigung.

Ariane Laenger vom Bezirksamt Pankow in Berlin hat ihre behördliche Ermessensentscheidung unter Missachtung des Sachverhaltes nach ihrer persönlichen Weltanschauung getroffen. Von Vollrad Kuhn und dem Fachbereichsleiter Mark Elstermann, ebenfalls des Bezirksamtes Pankow, wurde sie gedeckt. Kerstin Roth-Bosner hat die Behörde anwaltlich vertreten. Alle Beteiligten waren und blieben durchweg voreingenommen, sodass sie lieber ihren eigenen Sachverhalt konstruierten, statt den tatsächlichen zugrunde zu legen. An Stelle einer neutralen Würdigung suchten sie gezielt Ablehnungsgründe herbei. Rechtsprechung und Gesetzesgrundlagen dienten ihnen nicht der Entscheidungsfindung, sondern wurden dem bereits feststehenden Ergebnis angepasst.

Dr. Johanna Kujath, Richterin am Verwaltungsgericht Berlin, bemühte sich inhaltlich scheinbar um eine faire Entscheidung. Allerdings blieb sie dem Wertmaßstab des alten Zeitalters verhaftet und bestätigte die Behördenwillkür. So wurde auch sie zu einer Blockade für die universell-irdische Liebesverwirklichung.


Nachtrag: Am 22.3.2024 fand eine energetische Rundum-Bereinigung statt, die alle Personen auslöschte, welche sich überwiegend mit ihrem schwarzen Wesenskernanteil identifizierten. Dazu gehörten unter anderem die Richterin Ulrike Opitz und der BGH-Rechtsanwalt Thomas Kofler. Wurden die beiden dafür bestraft, dass sie zufällig vor Gericht mit mir zu tun hatten? Nein. Sie wurden für diesen Gerichtsprozess feinstofflich gezielt von der ehemaligen männlichen Gestaltungskraft ausgesucht, weil sie schon von früheren Inkarnationen her böse waren. Mein Gerichtsprozess wurde so zugleich zu ihrer verpassten Chance, wieder ins Gute zurückzufinden. Die beiden, ebenso wie die weiteren Betroffenen, werden innerhalb der ungefähr nächsten zwei Jahre sterben und sich anschließend energetisch auflösen, das heißt, auch seelisch nicht mehr existieren.

Auslöschungen

Seit dem 7.4.2024 sind Auslöschungsmechanismen aktiviert, welche all diejenigen auslöschen, die böse sind, sich für das Böse entscheiden oder von Musubi untersagte Verhaltensweisen fortsetzen, auch wenn sie dem alten Zeitalter normal erschienen. Viele Beteiligte des Rechtssystems fallen unter die Auslöschungen (Punkt 1) des 10-Punkte-Programms:

Das 10-Punkte-Programm gegen Auslöschung

Die folgenden Weltanschauungen und Verhaltensweisen werden sofort aufgegeben oder ihr werdet automatisch mit ihnen zusammen ausgelöscht:

http://www.bewusstseinsexpertin.de/ausloeschungen-ideologien.pdf

1) Niemand sieht mehr Musubi als eine Weltanschauung neben anderen Möglichkeiten an. Ab sofort richten sich alle Menschen nur noch nach den Vorgaben von Musubi.

2) Es werden ab sofort keine Außerirdischen-Informationen mehr ins Weltall gesendet.

3) Alle spirituellen Lehrer, Gurus, Erleuchteten, Philosophen usw. beenden sofort ihre „Wissens“verbreitung.

4) Alle Interpretationen der neuen Energien, insbesondere Erklärungsansätze wie die 5.Dimension, werden sofort aufgegeben.

5) Alle Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Psychologen usw. praktizieren ab sofort nur noch mit dem deutlich sichtbaren Hinweis auf ihr reduziertes Bewusstsein des alten Zeitalters.

6) Alle Schulsysteme der Welt sind auf Musubi´s Vorstellungen umzustellen. Dafür haben sie genau 5 Jahre (bis zum 10.4.2029) Zeit.

https://www.am-ziel-erleuchtung.de/schule-bildung/

7) Die Künstliche Intelligenz ist als Ideologie sofort aufzugeben.

8) Die Inhalte von „Neue Zukunft: GEO-Zeitschrift hinterfragt“ zum Kosmos, zur Evolution und zur Menschheitsgeschichte werden bis Ende 2025 zum neuen Standard für alle Universitäten, Schulen und die allgemeine Öffentlichkeit.

https://www.am-ziel-erleuchtung.de/neue-zukunft-geo-zeitschrift-hinterfragt/

9) Die grimmschen Märchen sind sofort, auch in jeglicher überarbeiteter Version und als Filme, zu beenden. Dies gilt auch für alle Epen usw., die auf dem Heldenmotiv, insbesondere mit Kampf gegen Drachen oder bösen Hexen, basieren.

10) Alle Religionen, insbesondere der Buddhismus, das Christentum und der Islam, sind sofort zu beenden.

Weitere Informationen:

https://www.am-ziel-erleuchtung.de/ausloeschungen/

Berlin, 10.4.2024, Ayleen Lyschamaya

Das Auslöschen entspricht anfangs einer Nahtodeserfahrung. Wenn die Seele sich zu Musubi zurück orientiert, wird zugleich aus ihrer Sichtweise ein Lebensrückblick vorgenommen. Dieser kann als allerletzte Chance im maximal ersten halben Jahr zur Umkehr ins Gute werden. Nach einem halben Jahr beginnen die Abbauprozesse, sodass dann keine Umkehr mehr möglich ist. Die ehemalige männliche Gestaltungskraft ist ein Beispiel für jemanden, der noch nach gut vier Monaten mit seinem gesamten Bewusstsein als Entscheidung seiner gesamten Person ins Gute zurückgekehrt ist.


Die höhere Gerechtigkeit

In meiner Stellungnahme vom 12.5.2022 teilte ich der Richterin Opitz mit, wie sie von Musubi aus den Gerichtsprozess zu beenden hat. Stellungnahme vom 12.05.2022.

Der Erfolg des Gerichtsverfahrens ist nicht das irdische Ergebnis, sondern dass ich konsequent den neuen Wertmaßstab durchgesetzt habe. Auf jeder Prozess- und Bewusstseinsebene habe ich Musubi als höchste Instanz über die Gerichtsbarkeit gestellt. Abschlussschreiben vom 31.07.2022.

Berlin, den 01.08.2022, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Die eingeklagte Auskunft vom 31.07.2022 bestätigte, dass die fiktiven Einkünfte nicht ausreichten, um von mir Unterhalt zu verlangen. Auf den Teilbeschluss hin hatte ich nicht zur Verheimlichung der Beträge, sondern nur deshalb die Auskunft verweigert, um damit den Betrug des karmischen Dominanzsystems am Weiblichen abzulehnen. Mit dieser Weigerung wurde ich von Musubi durch die gesamte Gerichtsbarkeit geleitet, um seine höhere Gerechtigkeit wieder herzustellen.

Am 09.11.2022 erklärte die Gegenpartei die Auskunftsstufe für erledigt, behielt sich aber die Bezifferung und damit die Fortsetzung des Unterhaltsprozesses weiterhin vor. Vermutlich lagen dem kostentaktische Erwägungen zugrunde, jedoch blieb dadurch die Gegenpartei energetisch weiterhin mit mir verstrickt. Deshalb leitete mich Musubi dazu an, die gegnerische Rechtsanwältin am 13.01.2023 dazu aufzufordern, den Gerichtsprozess zu beenden.

Nachdem die Rechtsanwältin nicht reagierte, sollte ich dann am 14.05.2023 Verzögerungsrüge wegen Untätigkeit beim Gericht einreichen. Daraufhin wurde mir mit sofortiger Antwort vom 16.05.2023 mitgeteilt, dass die Akten wegen Nichtbetreibens bereits weggelegt worden seien und keine Veranlassung für gerichtliches Tätigwerden bestehen würde. Siehe PDF-Datei: Verzögerungsrüge vom 14.05.2023, 14 F 6392/19

Am 18.05.2023 führte ich energetische Gestaltungen durch, die den Ursprung der Entartung des karmischen Dominanzsystems in der Menschheitsgeschichte auflösten. Anschließend, mit Schreiben vom 20.05.2023, forderte ich das Gericht erneut auf, den Gerichtsprozess zu beenden. Andernfalls würde das karmische Dominanzsystem energetisch weiterhin in der Entscheidungsposition bleiben, den Gerichtsprozess jederzeit fortsetzen zu können. Siehe PDF-Datei: Beendigungsforderung vom 20.05.2023, 14 F 6392/19

Berlin, den 22.05.2023, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Die befangene Richterin Opitz reagierte mit Schreiben vom 07.06.2023 mit versteckter Drohung. Ihre Drohung, die hinter dem vordergründig sachlichen Inhalt durchschimmerte, lautete: „Lassen Sie die Akte im Keller ruhen, denn sonst werden Sie Schwierigkeiten bekommen.“ Siehe PDF-Datei: Schreiben vom 07.06.2023, Az. 14 F 6392/19

Dieses Schreiben erreichte mich erst am 14.06.2023. Damit umrahmte es eine intensive Gestaltung von Musubi´s Energien, die ihren Höhepunkt vom 10.06. bis 13.06.2023 hatte. Noch am selben Tag, dem 14.06.2023, reichte ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Opitz ein. Siehe PDF-Datei: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Opitz

Berlin, den 16.06.2023, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Portaltage, Himmelskörperkonstellationen und subtile Energien

Gestern, am 25.7.2023, war ein sogenannter Portaltag und am Freitag, den 28.7.2023, ist der nächste zu erwarten. Hinzu kamen gestern besondere Himmelskörperkonstellationen. Über den Tag verteilt befand sich der Mond nacheinander im Sextil zum Merkur und zur Venus, anschließend im Quadrat zum Pluto und wechselte schließlich in den Skorpion.

Was bedeutet das? Portaltage sind für sich genommen lediglich eine rein irdische Konstruktion der Mayas. Weil sie jedoch von sehr vielen Menschen übernommen wurde, hat sie sich allmählich mit einer gewissen Energie aufgeladen. Daran und an die Offenheit der Menschen an diesen Tagen wiederum knüpft Musubi mit seinen Weltgestaltungen an, sodass manche Portaltage tatsächlich sehr kraftvoll subtil-energetisch wirken.

Gestern war so ein ganz besonderer Portaltag, der zusätzlich von wichtigen Mondkonstellationen durchzogen war. Die Himmelskörperkonstellationen wirken mit ihrer subtilen Energie, unabhängig von menschlichen Konstruktionen, eigenständig und immer.

Die subtilen Himmelskörperenergien zusammen mit den aufgeladenen Portaltageenergien dienten gestern der wichtigen Gestaltung zur Unterstützung der Menschheit bei der derzeitigen Transformation.

Berlin, den 26.07.2023, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Meine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit Entscheidung vom 12.07.2023 als unbegründet zurückgewiesen. Dies bestätigt die bekannte Aussage der drei „f“, nämlich formlos, fristlos und fruchtlos.

Zur Standardfloskel gehört das Berufen auf die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter. Diese hebelt das Rechtsinstrument der Dienstaufsichtsbeschwerde so vollständig aus, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde auch ebenso gut abgeschafft werden könnte. Das würde allerdings ehrlich offenbaren, was deutscher Rechtszustand ist, nämlich vollkommene Willkür der Richterinnen und Richter.

Damit die Standardzurückweisung nicht ganz so auffällt, wurde anschließend noch scheinbar auf meinen Inhalt geantwortet. Scheinbar deshalb, weil mein Inhalt dahingehend verdreht wurde, dass die Richterin den gesetzlichen Anforderungen an Hinweis- und Fürsorgepflichten genügen müsse. Tatsächlich hat sie aber genau dies nicht getan, wenn sie unzutreffende Konsequenzen in Aussicht stellte. Eine Folge anzukündigen, die korrekter richterlicher Vorgehensweise widerspricht, ist nichts anderes als eine Drohung. Siehe PDF-Datei: Dienstaufsichtsbeschwerde-Antwort

Berlin, den 28.07.2023, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

Seit Ende 2022 befindet sich die Welt in Musubi´s Energien:

Musubi´s Energien

Berlin, den 19.08.2023, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft

 

Aus dem bisherigen Gerichtsverfahren wurde folgende Vorgehensweise deutlich: An oberster Stelle der Judikative stand das karmische Dominanzsystem mit seinem frauenfeindlichen Wertmaßstab. Dieser ist gesellschaftlich auch in Deutschland nach wie vor derart normal, dass er regelmäßig noch nicht einmal bemerkt wird, sondern unbewusst bleibt. Insofern konnte mein Sohn als ehemalige männliche Gestaltungskraft tatsächlich davon ausgehen, mit unsozialer Vorgehensweise, sich nicht zuerst außergerichtlich an seine Mutter gewendet zu haben, und ohne jeglichen Anspruch auf Unterhalt dennoch Auskunft zu erzwingen.

Tatsächlich kam es dann auch genau so wie von ihm aus der bisherigen karmischen Erfahrung heraus erwartet. Die Richterin erster Instanz verdrehte und ignorierte alles, was dem karmischen Dominanzsystem widersprach. Dazu gehörten die Grundrechte, Gesetzesnormen, die rechtliche Prüfungsreihenfolge der Gesetzesnormen, die oberste Rechtsprechung, vergleichbare rechtskräftige Urteile, der Sachverhalt als solcher und Prozessbetrug. Außerdem wurden Rechtspflichten einerseits ignoriert und andererseits sogar erfunden. Zu ihrer Entscheidung kam die Richterin aufgrund von einem, sogar von ihr selber so erörtert, rechtswidrigen Vertrag.

Die zweite Instanz hielt sich vor allem an den bekannten Strukturen fest, indem sie weniger häufig angewendete Gesetzesvorschriften ignorierte. Vermutlich ging es dabei in erster Linie um die Sicherheit, den vertrauten Rahmen nicht zu verlassen.

Mit der dritten Instanz ging es dann nicht mehr nur um die Orientierung an den Werten des karmischen Dominanzsystems, sondern sehr konkret um das Aufrechterhalten desselben durch alle Beteiligten einschließlich meines BGH-Rechtsanwaltes. Dabei argumentierte der BGH sogar im Widerspruch zu seiner eigens zitierten Rechtsprechung.

Das Bundesverfassungsgericht schließlich hat die Aufgabe, über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu wachen. Es beabsichtigt, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Tatsächlich jedoch wurden die Werte des karmischen Dominanzsystems ohne Begründung über das Grundgesetz gestellt.

War dieser Gerichtsprozess nun ein Einzelfall? Einmalig in seiner Bedeutung als Auseinandersetzung der Gestaltungskräfte war er, aber nicht in seiner zugrundeliegenden Systematik. Die grundlegende bisherige juristische Systematik bestand darin, letztlich die gesamte Judikative dem karmischen Dominanzsystem unterzuordnen. Besonders deutlich ist das bei den Vergewaltigungsprozessen zu erkennen.

Bei Vergewaltigungsprozessen stehen sich der männliche Täter und das weibliche Opfer als Entscheidung für das karmische Dominanzsystem oder das Weibliche direkt gegenüber. Die sehr geringe Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen spricht für sich.

Wer entscheidet über Richtig und Falsch und bestimmt damit die höchste Gerechtigkeit? Vorgeblich sind es objektive Richterinnen und Richter, die vermeintlich rein sachlich nach Gesetzesgrundlage vorgehen. Tatsächlich sind es jedoch die gesellschaftlichen und persönlichen Werte, mit denen die Richterinnen und Richter Gesetze anwenden, Sachverhalte auslegen und Glaubwürdigkeit beurteilen. Hinzu kommt, dass es faktisch keine Korrekturmöglichkeit gibt, wenn sich die Richterinnen und Richter in ihrer grundgesetzlichen Unabhängigkeit beliebig ihrerseits über die Gesetze und sogar Grundgesetze hinwegsetzen.

Damit entschied nach bisheriger Systematik einzig und alleine das karmische Dominanzsystem durch die gesellschaftlichen und individuellen Werte als Judikative frauenfeindlich über Richtig und Falsch.

Doch nunmehr mit der energetischen Umstellung der Gerichtsbarkeit auf Musubi´s höhere Gerechtigkeit wird sich die Judikative an den neuen juristischen und gesellschaftlichen Maßstab anpassen müssen. Dazu spielt es keine Rolle, inwieweit sich die vom karmischen Dominanzsystem geprägte Gerichtsbarkeit damit einverstanden erklärt, denn die gesellschaftlichen Veränderungen finden am karmischen Dominanzsystem vorbei auf der Basis von Musubi´s höherer Gerechtigkeit statt. Diese höhere Gerechtigkeit werden die intuitiven Menschen gemeinsam mit mir umsetzen, die noch ein natürliches Gefühl für Richtig und Falsch haben.

Berlin, den 28.08.2023, von Ayleen Lyschamaya, Musubis weiblicher Gestaltungskraft